Vorsorge

Aus rechtlicher Sicht gehört zum Thema Vorsorge ein – möglichst einfaches – Testament und eine gut gemachte Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gilt. Wichtiges Ziel einer solchen Vorsorgevollmacht ist es, den Erben auch den Aufwand und die Kosten eines Erbscheins zu ersparen.

In kleinen und intakten Familien ist die gesetzliche Erbfolge oft eine gute Wahl. Dann ist es wichtiger, eine gut gemachte Vorsorgevollmacht zu haben, als ein Testament. Mit anderen Worten: Jeder erwachsene Mensch sollte im eigenen Interesse und dem seiner Familie eine Vorsorgevollmacht haben. Ob man überhaupt ein Testament braucht, richtet sich nach konkreten persönlichen und familiären Verhältnissen. Ich berate Sie dazu!

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