Vorsorgevollmacht

Rechtsanwalt für Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht in Leipzig

Mit einer Vorsorgevollmacht können wir unsere eigene Zukunft auch für den Fall gestalten, dass wir nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Das betrifft nicht nur ältere Menschen, die aufgrund einer Demenz oder eines Schlaganfalls um ihre geistigen Fähigkeiten fürchten. Denn auch plötzliche Unfälle oder andere Notsituationen können dazu führen, dass andere Menschen Entscheidungen für uns treffen müssen. Wer rechtzeitig handelt, kann bestimmen, wer für ihn die Entscheidungen treffen darf.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht war lange Zeit nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt. Seit dem 01. Januar 2023 hat sie in § 1820 BGB eine eigene Vorschrift erhalten. Sie stellt sicher, dass auch im Notfall schnell Entscheidungen getroffen werden können. Die Vollmacht kann eine umfassende Vertretung schon bei Gebrechlichkeit, insbesondere aber bei Geschäftsunfähigkeit und manchmal sogar über den Tod hinaus sichern. Über den Inhalt können Sie weitgehend frei bestimmen: Sie können eine oder mehrere Personen und auch den Umfang der Vollmacht bestimmen, etwa ob alle vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten umfasst sein sollen oder ob nur Teile dieser Entscheidungen abgedeckt sein sollen.

Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus

Da die Vorsorgevollmacht häufig nur unter dem Aspekt Vorsorge bei Krankheit behandelt wird, bleibt ein wichtiger Aspekt außer Acht: Gilt die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus, kann der Bevollmächtigte damit auch eine Erbschaft abwickeln. Über die Vorsorgevollmacht kann auch ohne Erbschein schnell gehandelt werden. Bei einfacher Erbfolge kann die Vorsorgevollmacht ein Mittel sein, einen teuren Erbschein ganz zu vermeiden.

Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?

Gibt es keine Vorsorgevollmacht, muss im Normalfall vom Gericht ein Betreuer bestellt werden. Dieses Verfahren kann lange dauern und ist zudem mit Kosten verbunden. Es ist auch nicht garantiert, dass das Gericht eine Person zu ihrem Betreuer bestellt, der Sie vertrauen. Bei einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst eine oder mehrere Personen bestimmen, der Sie wichtige Entscheidungen anvertrauen möchten. Nutzen Sie deshalb diese Chance und erteilen Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht.

Eine Ausnahme gilt seit dem 01.01.2023 für Eheleute – hier sieht das Gesetz in § 1358 BGB mittlerweile ein besonderes Notvertretungsrecht des anderen Ehegatten vor. Dieses bezieht sich jedoch auf die Sorge in bestimmten gesundheitlichen Angelegenheiten und bleibt damit im Umfang deutlich hinter dem zurück, was sich durch eine Vorsorgevollmacht regeln lässt. Gerade der wichtige Bereich der Vermögenssorge ist davon schließlich nicht erfasst. Auch gilt das Notvertretungsrecht nur zeitlich begrenzt für sechs Monate.

Daher lässt das neue Notvertretungsrecht die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht nicht entfallen. Im Gegenteil kann eine Vorsorgevollmacht hilfreich sein, wenn vom Gesetz abweichende Regelungen getroffen werden sollen, etwa weil die Notvertretung durch den Ehegatten nicht gewünscht ist. Die Bestimmungen der Vorsorgevollmacht haben dann Vorrang.

Fazit: Immer Vorsorgevollmacht – aber immer mit Beratung

Die Vorsorgevollmacht hat viele Vorteile. Die Einzelheiten, also wem ich welche Entscheidungen anvertraue und für welche Notsituationen die Vorsorgevollmacht gelten soll, sollten aber wohl überlegt sein. Dies sind teils schwierige und persönliche Entscheidungen, die eine umfassende und spezialisierte Beratung erfordern. Ein wichtiger Aspekt der Beratung kann auch sein, die Interessen Ihres Bevollmächtigten zu schützen, damit er nach Ihrem Tod nicht Streitigkeiten mit Erben führen muss.  Nutzen Sie daher meine langjährige Erfahrung im Erbrecht: Ich werde Ihre Fragen mit Ihnen erörtern und mit Ihnen gemeinsam die für Sie richtige Vorsorgevollmacht erstellen.

Für Ihre individuelle Vorsorgevollmacht:

Rechtsanwalt Alexander Grundmann

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